Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen – das Unterstützungsprogramm der Bundesregierung für KMU geht in die nächste Runde

Am 12.06.2020 hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die weiteren Liquiditätshilfen für Unternehmen beschlossen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie Unterstützungsbedarf haben. Die Corona-Soforthilfe, die in einem ersten Schritt von Corona-betroffenen Unternehmen beantragt werden konnte, hat in vielen Fällen zwar durchaus geholfen, allerdings war diese darauf ausgelegt, die Betriebskosten der ersten drei Monate (April bis Juni 2020) mindestens anteilig zu decken.

Inzwischen wurden in allen Bundesländern viele Beschränkungen wieder aufgehoben, dennoch sind einige Branchen stärker und deutlich länger betroffen als andere: dies betrifft vor allem Gastronomiebetriebe, Messebauer, Hotellerie, Schausteller etc., die nach wie vor allenfalls geringe Umsätze – teilweise auch weiterhin wegen der Veranstaltungsabsagen keinerlei Umsätze – verzeichnen. Ein Aufholen dieser verlorengegangenen Umsätze in der zweiten Jahreshälfte oder auch in 2021 erscheint in den meisten Fällen ausgeschlossen. Zur gezielten Unterstützung dieser besonders betroffenen Branchen hat die Bundesregierung nun nachgelegt und eine weitere Überbrückungshilfe auf den Weg gebracht.

 

Voraussetzungen

Die im Sinne dieser Unterstützungshilfen betroffenen Unternehmen verzeichnen einen Umsatzeinbruch in den Monaten April und Mai 2020 von mindestens 60% gegenüber den Monaten April und Mai 2019. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, sind als Vergleichsmonate die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Darüber hinaus muss sich der Umsatzeinbruch auch in den Monaten Juni bis August  2020 fortsetzen: hier muss der Vergleich zu den Vorjahresmonaten einen kumulierten Umsatzrückgang um mindestens 50% ergeben.

Die Unternehmen dürfen am 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition anzusehen sein. Außerdem dürfen die Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit nicht vor dem 31.08.2020 einstellen.

 

Umfang der Zuschüsse

 

Der nun von der Bundesregierung beschlossene Zuschuss dient dazu, die laufenden Betriebskosten der Monate Juni bis August 2020 des betroffenen Unternehmens (anteilig) zu tragen. Nicht berücksichtigt wird der Gewinn des Unternehmens sowie die Kosten der privaten Lebensführung des Unternehmers.

Je nach Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen beträgt der maximale Zuschuss

  • € 9.000 bei bis zu 5 Beschäftigten
  • € 15.000 bei bis zu 10 Beschäftigten
  • darüber hinaus bis zu €150.000

Maßgeblich ist die Anzahl der Mitarbeiter umgerechnet in Vollzeit-Äquivalente am 09.02.2020.

Unternehmen mit im Vergleich zur Anzahl der Beschäftigten sehr hohen Fixkosten können in Ausnahmefällen einen höheren Zuschuss beantragen.

In welchem Umfang die nachgewiesenen Betriebskosten bezuschusst werden, hängt vom Ausmaß des Umsatzeinbruchs ab:

  • mehr als 70% Umsatzeinbruch: 80% der nachgewiesenen Fixkosten
  • mehr als 50% Umsatzeinbruch: 50% der Fixkosten
  • mehr als 40% Umsatzeinbruch im Einzelmonat: 40% der Fixkosten

Bei Antragstellung sind Umsatz und Fixkosten der Monate Juni bis August 2020 zunächst zu schätzen. Nach Finalisierung der Buchhaltungszahlen muss der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer des antragstellenden Unternehmens die finalen Umsatzzahlen sowie die tatsächlichen Fixkosten der Bewilligungsstelle melden, ggf. erfolgte Überzahlungen sind dann vom Unternehmen zurückzuzahlen.

 

Fazit und Folgen für die Praxis

Für die genannten besonders betroffenen Branchen wird auch dieser weitere Zuschuss eine Hilfestellung sein. Für Einzelunternehmer und Freiberufler wird allerdings das Problem der Lebenshaltung erneut nicht berücksichtigt – während der GmbH-Geschäftsführer weiterhin sein Gehalt bezieht und darüber seine private Lebenshaltung finanziert, muss der Einzelunternehmer auf Rücklagen zurückgreifen – sofern diese vorhanden sind.

Trotz dieser neuerlichen Zuschüsse ist es für mittelständische Unternehmen weiterhin unerlässlich, die fortdauernden Belastungen aus der Covid-19-Pandemie regelmäßig in aktualisierten Planrechnungen zu bewerten und auf Basis transparenter Zahlenwerke eine ggf. erforderliche Anpassung von (Akut-)Maßnahmen zeitnah einzuleiten.

 

Weitergehende Informationen und Fragen

AMB blickt auf jahrelange Erfahrungen in der Schaffung der Voraussetzungen für eine transparente Finanzkommunikation sowie in der Erstellung von Unternehmensplanungen für mittelständische Unternehmen zurück. Außerdem führen wir praxisorientierte Schulungen und Trainings zur Analyse und Beurteilung vorgelegter Businessplanungen durch. Gern begleiten wir auch Sie in diesen Fragen kompetent.

Gerade in der aktuellen Situation ist es unerlässlich, einen schnellen und tiefen Einblick in das unternehmensseitige Zahlenwerk zu erhalten und Plan- und Szenariorechnungen zu erstellen, um hiervon ausgehend einer ggf. bevorstehenden oder sogar schon eingetretenen akute Krisensituation bestmöglich begegnen zu können. Sprechen Sie uns an!