Sonderregelungen zur Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert

Die Corona-Pandemie ist weiterhin nicht ausgestanden – viele Unternehmen müssen Umsatzeinbußen hinnehmen, Gastronomiebetriebe unterliegen nach wie vor erheblichen Beschränkungen, ebenso wie die gesamte Veranstaltungsbranche oder auch der Tourismus. Aber auch die schon vor Corona gebeutelte Automobil(zuliefer)industrie ist von der schwächelnden Konjunktur betroffen.

Die Anfang des Jahres beschlossenen Erleichterungen bei der Einführung von Kurzarbeit werden umfangreich in Anspruch genommen: So wurde laut Statistik der Arbeitsagentur etwa im Juni 2020 für mehr als 380.000 Arbeitnehmer Kurzarbeit angemeldet, im gleichen Monat des Vorjahres waren gerade einmal etwas über 16.000 Arbeitnehmer betroffen.

Da eine kurzfristige Erholung der Wirtschaft und insbesondere eine schnelle Rückkehr auf das Niveau vor der Pandemie nicht zu erwarten ist, hat die Bundesregierung die Erleichterungen rund um die Kurzarbeit bis zum 31.12.2021 verlängert. Was bedeutet dies konkret?

 

Die Regelungen im Überblick

1. Verlängerung der Bezugsdauer

Für Unternehmen, die bereits in 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, wird die maximale Bezugsdauer auf 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert. Damit wird den von Corona betroffenen Unternehmen ermöglicht, auch im kommenden Jahr flexibel auf die wirtschaftliche Entwicklung zu reagieren.

2. Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bei längerer Bezugsdauer

Das Kurzarbeitergeld wird zudem auch weiterhin auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

3. Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Zur Stützung der Rentabilität und Liquidität der von Corona betroffenen Unternehmen werden auch weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge von der Arbeitsagentur erstattet. Allerdings gilt dies in vollem Umfang nur bis zum 30.06.2021. Danach reduziert sich der Erstattungsbetrag auf 50% für alle Unternehmen, die vor dem 01.07.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Für alle Unternehmen, die nach dem 30.06.2021 Kurzarbeit beantragen, gilt somit wieder die allgemeine Regelung, nach der der Arbeitgeber die Remanenzkosten allein zu tragen hat.

 

Fazit und Folgen für die Praxis

Die Verlängerung der Kurzarbeits-Erleichterungen wird Corona-betroffenen Unternehmen helfen, länger andauernde Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abfedern zu können. Dennoch sollten alle betroffenen Unternehmen die Situation nutzen, schnell und sorgfältig ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen und sich für die Zeit nach der Krise neu und zukunftsfähig aufzustellen.

Ein bloßes „Weitermachen wie bisher“ wird in vielen Fällen nicht nachhaltig erfolgreich sein. Für Unternehmen, die schon vor Corona in Schieflage waren, bieten die verlängerten Hilfestellungen die Chance, die Restrukturierung aktiv zu forcieren. Anderenfalls ist zu befürchten, dass diese Unternehmen mit Auslaufen der Corona-Hilfen möglicherweise alle für eine erfolgreiche Restrukturierung notwendigen Reserven aufgezehrt haben.

 

Weitergehende Informationen und Fragen

AMB blickt auf jahrelange Erfahrungen in der Schaffung der Voraussetzungen für eine transparente Finanzkommunikation sowie in der Erstellung von Unternehmensplanungen für mittelständische Unternehmen zurück. Außerdem führen wir praxisorientierte Schulungen und Trainings zur Analyse und Beurteilung vorgelegter Businessplanungen durch. Gern begleiten wir auch Sie in diesen Fragen kompetent.

Vor dem Hintergrund der weiter andauernden Belastungen der Covid-19-Pandemie ist es für mittelständische Unternehmen unerlässlich, die bestehenden Planrechnungen permanent auf den Prüfstand zu stellen und bereits erarbeitete Szenariorechnungen an die sich stetig ändernden Gegebenheiten anzupassen. Nur so sind Sie jederzeit in der Lage, die individuellen Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Ihr Unternehmen abzuschätzen und notwendige (Akut-)Maßnahmen einzuleiten. Sprechen Sie uns hierzu an!