Liquiditätsplanungen in der Unternehmenskrise: Aktuelle Entwicklungen

In der Unternehmenskrise stellt eine grundlegende Bestandsaufnahme den Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Sanierung dar. Schwerpunkt dieser Betrachtung ist im ersten Schritt die Einschätzung der aktuellen Liquiditätssituation des Unternehmens und hierbei die Herleitung der Liquiditätsbedarfe für die kommenden Wochen und Monate.

Bei der Erstellung dieser sogenannten Liquiditätsplanung auf Wochen- und/oder Monatsbasis ergeben sich in der Sanierungspraxis regelmäßig Zweifelsfragen zur ordnungsgemäßen Erstellung. Der Bundesgerichtshof hat im Dezember 2017 mit seinem Urteil II ZR 88/16 die Anforderungen an die ordnungsgemäße Erstellung von Liquiditätsplanungen weiter konkretisiert.

 

Eckpunkte der Entscheidung zur Erstellung von Liquiditätsplanungen

  • Eine Prüfung der Zahlungs(un)fähigkeit muss neben der statischen Liquiditätsbetrachtung auch eine Analyse der weiteren Liquiditätsentwicklung für mindestens 3 Wochen enthalten.
  • Im Rahmen der Liquiditätsplanung sind auch Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die erst über den Planungshorizont fällig werden bzw. auch erst in diesem Zeitraum entstehen. Der BGH hat sich damit explizit gegen die sog. Bugwellentheorie entschieden.
  • Die vom BGH vorgenommene Konkretisierung führt zu einer weitergehenden Deckungsgleichheit mit dem einschlägigen IDW-Standard S11, der ebenfalls den Einbezug aller nach dem Stichtag fälligen bzw. entstehenden Passiva verbindlich vorschreibt.

 

Erfahren Sie hier mehr in unserer vollständigen News zur Konkretisierung der Anforderungen des BGH an Liquiditätsplanungen vom 02. Februar 2018.

 

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