Liquiditätshilfen der Bundesregierung für Corona-geschädigte Unternehmen

Am 13.03.2020 hat die Bundesregierung Liquiditätshilfen für Unternehmen beschlossen, die aufgrund der Corona-Pandemie Unterstützungsbedarf haben. Geplant ist ein dreistufiges Vorgehen: In der ersten Stufe sind Instrumente wie Bürgschaften und KfW-Kredite gegen kurzfristige Liquiditätsprobleme sowie Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld (siehe hierzu unseren Blogbeitrag vom 17.03.2020) geplant.

Wenn sich die wirtschaftliche Situation weiter verschärft, soll eine zweite Stufe die Wirtschaft stützen: Dann sollen Kredite flexibler gestaltet und aufgestockt werden. Die Bundesregierung stellt in Aussicht, dann bei Bedarf weitere Milliarden zur Verfügung zu stellen. Die dritte Stufe sieht Konjunkturprogramme im großen Stil vor – für den Fall, dass Unternehmen ihre Produktion in großem Umfang einstellen müssen und Betriebsschließungen drohen. Auch Stundungen von Steuern sind geplant.

 

Umsetzungsstand im Überblick

[Informationsstand: 17.03.2020]

Inzwischen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) reagiert und ihre bestehenden Programme angepasst – ein zusätzliches Programm speziell für Krisenunternehmen ist in Arbeit.

Unternehmerkredit
Mit dem Unternehmerkredit können Bestandsunternehmen eine bis zu 80%ige Haftungsfreistellung für die Hausbanken erreichen. Dies gilt bis zu einem Kreditvolumen von 200 Mio. €. Im Zuge der aktuellen Situation wurde dieses Kreditprogramm auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. € geöffnet (bisherige Obergrenze: 500 Mio. €).

KfW-Kredit für Wachstum
Der KfW-Kredit für Wachstum kann nunmehr nicht mehr nur für Innovationen und Digitalisierung, sondern auch für allgemeine Unternehmensfinanzierungen in Anspruch genommen werden. Auch hier wurde die Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen erhöht: von bisher 2 Mrd. € auf 5 Mrd. €. Zugleich besteht nunmehr die Möglichkeit einer bis zu 70%igen Risikoübernahme durch die KfW.

ERP-Gründerkredit
Auch für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind, hat die KfW ihr Programm optimiert: So kann mit dem ERP-Gründerkredit nunmehr eine Haftungsfreistellung von bis zu 80% für Kredite von bis zu 200 Mio. € erreicht werden. Die Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen wurde hier auf 2 Mrd. € angehoben.

 

KfW-Sonderprogramm
Die KfW hat zudem angekündigt, speziell für Unternehmen, die als Krisenunternehmen zu bezeichnen sind, ein Sonderprogramm aufzulegen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die üblichen Programme der öffentlichen Hand aus Subventionsgründen nicht von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden dürfen. Hier soll eine Ausfallrisiko-Übernahme durch die KfW von bis zu 80% bei Betriebsmittelkrediten und von bis zu 90% bei Investitionskrediten möglich werden.

Entscheidend wird sein, dass das Unternehmen den Nachweis erbringt, dass die Krisensituation tatsächlich Corona-bedingt ist.

Sobald das Sonderprogramm umgesetzt ist, erfahren Sie die Details in unserem BLOG.

 

Auch die Bürgschaftsbank NRW hat aufgrund der Corona-Pandemie ihre Programme erweitert und optimiert:

 

Expressbürgschaften
Mit diesem Instrument können Bestandsunternehmen aktuell eine bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft für Kredite bis zu einer Kredithöhe von 250.000 € beantragen. Damit steigt das maximale Bürgschaftsvolumen auf 200.000 €. Die einmalige Bearbeitungsgebühr wird für Corona-betroffene Unternehmen um die Hälfte auf 0,75% reduziert.

Entscheidend ist, dass die Hausbank, die diese Bürgschaft beantragen kann, im Rahmen ihrer Analyse positive operative Ergebnisse, ein positives wirtschaftliches Eigenkapital und eine positive Kapitaldienstfähigkeit (nach der Finanzierung) feststellen kann. Die Bürgschaftsbank NRW kann über einen Express-Bürgschaftsantrag binnen 72 Stunden entscheiden.

Klassische Ausfallbürgschaft
Selbstverständlich steht die Bürgschaftsbank NRW den Unternehmen auch mit der klassischen Ausfallbürgschaft zur Verfügung, die ebenfalls an die aktuell schwierigen Rahmenbedingungen angepasst wurde: Die Bürgschaftsobergrenze wurde auf 2,5 Mio. € angehoben, das Bearbeitungsentgelt auch hier für Corona-bedingte Anträge halbiert.

Selbstverständlich muss auch hier die Hausbank im Rahmen der Analyse zu positiven Erkenntnissen gelangen (positive operative Ertragskraft, positives Eigenkapital, keine Negativmerkmale).

 

Was heißt das für betroffene Unternehmen?

 

Für die Hilfen der ersten Stufe bleibt abzuwarten, welche bürokratischen Voraussetzungen vorgesehen sind bzw. ob die Beantragung von Bürgschaften oder KfW-Krediten nach den bisherigen Vorgaben erfolgen soll oder ein vereinfachtes Verfahren eingerichtet wird.

Bleibt es beim Hausbankprinzip nach den bisherigen Regelungen, ist im Zweifel für die Hausbank des betroffenen Unternehmens zunächst zu klären, ob es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt, für das die Kreditinstitute nach den Anforderungen der MaRisk zunächst die Vorlage eines Sanierungskonzeptes verlangen müssten, um rechtskonform an dieses Unternehmen einen Kredit vergeben zu dürfen. Diese Regelungen gelten bisher unabhängig von der Frage, ob der Kredit aus KfW-Mitteln bereitgestellt oder durch eine Landesbürgschaft verbürgt wurde.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat in der Pressekonferenz am 13.03.2020 darauf verwiesen, dass „kein gesundes Unternehmen, kein gesicherter Arbeitsplatz“ durch Corona in Gefahr geraten soll.

Damit dürfte zumindest gefordert sein, dass Unternehmen transparent darlegen, dass die Liquiditätsenge tatsächlich auf die aktuelle Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Inwieweit Unternehmen, die sich bereits in einer Schieflage befinden, von den in Aussicht gestellten Liquiditätshilfen profitieren können, bleibt abzuwarten.

Über die genauen Anforderungen und Antragswege werden wir Sie kurzfristig in unserem BLOG informieren

 

Fazit und Folgen für die Praxis

Alle Unternehmen, die in irgendeiner Form von der Corona-Pandemie betroffen sind – sei es durch Quarantäne-Anordnungen gegen Mitarbeiter, durch Veranstaltungsabsagen, durch Corona-bedingt gestiegene Transportkosten oder andere Sachverhalte – sollten spätestens in der jetzigen Situation über aktuelle und transparente Zahlenwerke verfügen. Diese bilden nicht nur die Basis für interne Planszenarien und die Herleitung von (Akut-)Maßnahmen. Vielmehr bieten sie auch den involvierten Kreditinstituten, die entsprechende öffentliche Mittel abrufen sollen, die Möglichkeit zeitnah und schnell nachzuvollziehen, dass der aktuelle Liquiditätsbedarf auf dieses außerordentliche Ereignis „Corona“ zurückzuführen ist.

 

Weitergehende Informationen und Fragen

AMB blickt auf jahrelange Erfahrungen in der Schaffung der Voraussetzungen für eine transparente Finanzkommunikation sowie in der Erstellung von Unternehmensplanungen für mittelständische Unternehmen zurück. Außerdem führen wir praxisorientierte Schulungen und Trainings zur Analyse und Beurteilung vorgelegter Businessplanungen durch. Gern begleiten wir auch Sie in diesen Fragen kompetent.

Gerade in der aktuellen Situation ist es unerlässlich, einen schnellen und tiefen Einblick in das unternehmensseitige Zahlenwerk zu erhalten und Plan- und Szenariorechnungen zu erstellen, um hiervon ausgehend einer ggf. bevorstehenden oder sogar schon eingetretenen akute Krisensituation bestmöglich begegnen zu können. Sprechen Sie uns an!