Beschäftigung von Leiharbeitnehmern – aktuelle gesetzliche Änderungen im Überblick

Am 01.04.2017 treten weitreichende gesetzliche Änderungen zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in Kraft. Folgen ergeben sich dabei sowohl für Verleiher und entleihende Unternehmen, aber auch für die entliehenen Mitarbeiter. Neben einem deutlich erhöhten administrativen Aufwand rücken hierbei insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen von Fehlern bei der Vertragsgestaltung sowie der Überschreitung von Beschäftigungshöchstgrenzen in den Fokus.

 

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Anpassung der Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate
  • Anwendung der Equal Pay-Regelungen bereits nach 9 Monaten
  • Erhöhung der Anforderungen an die formale Vertragsgestaltung, u.a. Notwendigkeit der namentlichen Nennung des entliehenen Mitarbeiters
  • Erhöhung der Informationsrechte auf Seiten des Betriebsrates im entleihenden Unternehmen
  • Automatisches Entstehen von Arbeitsverhältnissen beispielsweise bei Verstoß gegen die vorgenannte Überlassungshöchstdauer

Erfahren Sie hier mehr: Vollständige News zu den Anforderungen an Unternehmen bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern vom 20. März 2017

 

Fragen?

Der zukünftige Einsatz von Leiharbeitnehmern wird in stärkerem Maße Einfluss auf strategische Überlegungen von Unternehmen nehmen. AMB unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen auch in strategischen Fragen kompetent. Sprechen Sie uns an!